Das Verbot der Dauerbeköderung wird verschoben.
Laut Biozid- und Gefahrstoff-Recht dürfen Antikoagulantien zukünftig nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden (Sachkunde nach Pflanzenschutzrecht allein reicht nicht aus). Weiterhin wird die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) von Nagetieren neu aufgestellt. Ein reines Monitoring-System mit Tox-Ködern ohne festgestellten echten Befall wird verboten. Zunächst wurde von der BAuA eine Frist bis Ende Dezember 2025 […]