Neuer PEFC Produktkettenstandard – PEFC ST 2002:2020

Der PEFC International hat den novellierten Produktkettenstandard PEFC ST 2002:2020 veröffentlicht. In diesem Zuge wurden auch die PEFC-Logonutzungsrichtlinie (PEFC ST 2001:2020) und den Standard der Anforderungen an Zertifizierungsstellen (PEFC ST 2003:2020) in Kraft gesetzt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen für zertifizierte Unternehmen aufgeführt, die aus den Produktkettenstandards und der Logonutzungsrichtlinie hervorgehen:

  • Die Deklaration „100 % PEFC Origin“ kommt neu hinzu.
    Sie wird im deutschen mit „100 % aus PEFC-Wäldern“ übersetzt und weist Material aus, welches vollständig aus PEFC-zertifizierten Material besteht und vorher nie mit Material aus kontrollierten Quellen vermischt wurde
  • Die Anforderungen an die Nutzung der PEFC-Warenzeichen wurden maßgeblich geändert. Neu sind beispielsweise Mindestabstände und -größen. Der einheitliche Begriff der „Warenzeichen“ löst „Logo und Label“ ab
  • Produkte mit der Deklaration „100 % aus PEFC-Wäldern“ erhalten ein eigenes Warenzeichen
  • Eingebuchtes Guthaben in der Mengenbilanz hat nun eine Standardgültigkeit von 24 Monaten. In Ausnahmefällen kann diese weiterhin verlängert werden
  • Im Rahmen des DDS (Due-Diligence-System/ System zur Sorgfaltspflicht) muss zukünftig die Information über Holzart und -herkunft nur auf Anfrage vorliegen. Diese kann in dem Fall an den Vorlieferanten weitergeleitet werden
  • Bei der Bewertung von umstrittenen Quellen im Rahmen des DDS sind umfassendere Faktoren zu bewerten. Neben dem Prinzip der Legalität wurden Nachhaltigkeitsaspekte und die Einhaltung der ILO-Kriterien aufgenommen
  • Bei der Lieferantenüberprüfung muss nun kein physisches Zertifikat vorliegen. Die Prüfung über die Datenbank inkl. abgespeicherter Belege ist ausreichend

Neben diesen gravierenden Änderungen können weitere Anpassungen eine Auswirkung auf Ihr System haben.

Die Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Anforderungen ist bis zum 14. August 2022 terminiert, somit müssen kurzfristig keine Maßnahmen ergriffen werden. Auch die Zertifizierungsstellen müssen zuerst die Akkreditierung für die Durchführung der Audits nach dem neuen Standard erhalten. Daher können Sie das nächste Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit noch nach dem alten Standard durchführen.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der internen Auditierung oder durch gezielte Schulungen und Workshops bei der Erarbeitung der für Sie relevanten Änderungen, der Anpassung Ihres Systems an die neuen Anforderungen und somit bei der Vorbereitung auf das Audit nach dem neuen PEFC ST 2002:2020.