UPDATE: Fördertopf ausgeschöpft – BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows – Richtlinienänderung SARS-CoV-2

Update: Das BAFA hat für das Fördermodul mehr Anträge erhalten als an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden konnte. Da die vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft sind, wurde das Fördermodul eingestellt. Es werden vorerst nur Anträge bewilligt, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben.

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Die Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen.

Die Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition entsprechen.

Gefördert werden Beratungsdienstleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie weitere spezielle Beratungen.

Infolge der Auswirkungen des Coronavirus ist eine geänderte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Diese gilt für Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden und die bestehenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Die wirtschaftlichen Folgen können unter anderem sein:
Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder zeitweise Schließungen von Unternehmen

Was ist neu?

  • 100 % der Beratungskosten werden bis 4.000 € bezuschusst (mit Ausnahme der Umsatzsteuer)
  • Die betroffenen Unternehmen müssen nicht in Vorleistung gehen, die Beratungskosten werden direkt vom BAFA bezahlt
  • Es können Beratungen ohne vor Ort Termine durchgeführt werden
  • Im Vergleich zur bisherigen Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten, muss kein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner geführt werden
  • Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller sowie die Maßnahmen und Empfehlungen müssen im Beratungsbericht dargestellt werden
  • Anträge für von Corona betroffene Unternehmen können vorerst bis zum 31.12.2020 gestellt werden
  • Sollten bereits zuvor Anträge gestellt worden sein und es wurde noch nicht mit der Beratung begonnen, so kann ein neuer Antrag gestellt werden

Quellen: