Energieeffizienzgesetz

Hintergrund

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEfG) ist am 17. November 2023 veröffentlicht worden und hat das Ziel die Energieeffizienz zu steigern und somit zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs beizutragen. Es wurde am 13. November 2023 verabschiedet und dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz.

Ziele

  • Das EnEfG hat den Zweck, die Energieeffizienz zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und zum globalen Klimaschutz beizutragen.
  • Es legt Energieeffizienzziele fest, um den Energieverbrauch zu reduzieren und fossile Energien zu schonen.
  • Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren zur Energieeinsparung.
  • Es enthält Bestimmungen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.
  • Das EnEfG legt den Grundstein zur Förderung klimaneutrale Unternehmen.

Maßnahmen

Ermittlung des durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten 3 Kalenderjahre (Details siehe BAFA – Energie – Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs

Maßnahmen bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh:

  • Alle 4 Jahre Durchführung eines Energieaudits (Vorbehaltlich der Änderung des EDL-G)
  • Erstellung und Veröffentlichung von konkreten Umsetzungsplänen für alle Einsparmaßnahmen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne sind durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.
  • Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen gemäß DIN EN 17463 (VALERI).
  • Erfassung von Abwärme und Bewertung von Möglichkeiten zur Abwärmenutzung und -gewinnung (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Plattform Abwärme)
  • Meldung des Abwärmepotenzials an eine öffentliche Plattform (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Plattform Abwärme), die Übermittlung muss in diesem Jahr bis zum 31.12.2024 erfolgen, für die Folgejahre gilt der 31.03. als Stichtag der Meldung

Zusätzliche Maßnahmen bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh:

  • Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG