Energieeffizienzgesetz
Hintergrund
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEfG) ist am 17. November 2023 veröffentlicht worden und hat das Ziel die Energieeffizienz zu steigern und somit zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs beizutragen. Es wurde am 13. November 2023 verabschiedet und dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz.
Ziele
- Das EnEfG hat den Zweck, die Energieeffizienz zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und zum globalen Klimaschutz beizutragen.
- Es legt Energieeffizienzziele fest, um den Energieverbrauch zu reduzieren und fossile Energien zu schonen.
- Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren zur Energieeinsparung.
- Es enthält Bestimmungen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.
- Das EnEfG legt den Grundstein zur Förderung klimaneutrale Unternehmen.
Maßnahmen
Ermittlung des durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten 3 Kalenderjahre (Details siehe BAFA – Energie – Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
Maßnahmen bei einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh:
- Alle 4 Jahre Durchführung eines Energieaudits
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für alle Einsparmaßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist elektronisch nachzuweisen (ausgenommen sind Anlagen nach § 4 BImSchG). Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen gemäß DIN EN 17463 (VALERI).
- Erfassung von Abwärme und Bewertung von Möglichkeiten zur Abwärmenutzung und -gewinnung (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Pattform Abwärme)
- Meldung des Abwärmepotenzials an eine öffentliche Plattform (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Plattform Abwärme), Übermittlungsplicht ist für 6 Monate ausgesetzt
Zusätzliche Maßnahmen bei einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh:
- Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG