Energieeffizienzgesetz

Hintergrund

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEfG) ist am 17. November 2023 veröffentlicht worden und hat das Ziel die Energieeffizienz zu steigern und somit zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs beizutragen. Es wurde am 13. November 2023 verabschiedet und dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz.

Ziele

  • Das EnEfG hat den Zweck, die Energieeffizienz zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu verbessern und zum globalen Klimaschutz beizutragen.
  • Es legt Energieeffizienzziele fest, um den Energieverbrauch zu reduzieren und fossile Energien zu schonen.
  • Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren zur Energieeinsparung.
  • Es enthält Bestimmungen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.
  • Das EnEfG legt den Grundstein zur Förderung klimaneutrale Unternehmen.

Maßnahmen

Ermittlung des durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten 3 Kalenderjahre (Details siehe BAFA – Energie – Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs

Maßnahmen bei einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh:

  • Alle 4 Jahre Durchführung eines Energieaudits
  • Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für alle Einsparmaßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist elektronisch nachzuweisen (ausgenommen sind Anlagen nach § 4 BImSchG). Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen gemäß DIN EN 17463 (VALERI).
  • Erfassung von Abwärme und Bewertung von Möglichkeiten zur Abwärmenutzung und -gewinnung (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Pattform Abwärme)
  • Meldung des Abwärmepotenzials an eine öffentliche Plattform (Details siehe BAFA – Merkblatt für die Plattform Abwärme), Übermittlungsplicht ist für 6 Monate ausgesetzt

Zusätzliche Maßnahmen bei einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh:

  • Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG