Neue Voraussetzungen zum Erhalt des Spitzenausgleichs

Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes wird der Spitzenausgleich (die sogenannte Erstattung in Sonderfällen) für produzierende Unternehmen ab 2013 an die Implementierung von Energiemanagementsystemen gebunden. Diese Steuervergünstigungen waren von der europäischen Kommission nur bis Ende 2012 genehmigt und bisher an die Einhaltung der Klimaschutzvereinbarung der Bundesregierung […]