AwsV tritt am 01. August in Kraft

Mit dem 01. August 2017 gilt die neue Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV). Glechzeitig treten die bisherigen Anlagenverordnungen der 16 Bundesländer außer Kraft.
Die neue Verordnung bringt Erleichterungen, z.B. Einführung einer Bagatellgrenze aber auch erweiterte Pflichten, z.B. Anforderungen an Rohrleitungen. Insbesondere für Betriebe in Nordrhein-Westfalen bringt die Verordnung einige Neuigkeiten (Gefährdungsstufen A-D).
Für bestehende Anlagen, die keiner wiederkehrenden Prüfpflicht unterliegen, sind die am 31. Juli 2017 geltenden landesrechtlichen Vorschriften weiter anzuwenden.
Bestehende Anlagen, die nun erstmalig prüfpflichtig werden, gibt es je nach Anlagenalter unrterschiedliche Übergangsregelungen.
Die Ermittlung der Prüffristen auf Basis der Gefährdungsstufen je Anlage ist hierbei ein erst Schritt.
Aufgrund der Kompelxität des Themas ist allen Anlagenbetriebern anzuraten, sich zeitnah mit den neuen Anforderungen der AwsV auseinanderuzusetzen.
Hier finden Sie den vollständigen Verordnungstext im Bundesanzeiger.