EU Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Verordnung 2023/1115 zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, mit einer späteren Frist für kleine Unternehmen bis Juni 2025. Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Umsetzungshilfen und der Bewertung von Ländern nach ihrem Entwaldungsrisiko forderten Branchenverbände eine Verschiebung um mindestens ein Jahr. Am 14. November 2024 beschloss das EU-Parlament, den Start um ein Jahr zu verschieben, wie es die EU-Kommission bereits im Oktober vorgeschlagen hatte. Sollte die notwendige Infrastruktur, wie die Länderbewertungsplattform, nicht sechs Monate vorher bereitstehen, könnte der Termin erneut verschoben werden. Der Rat muss noch zustimmen, was nach bisherigen Signalen als wahrscheinlich gilt. Bei Zustimmung würde die Verordnung ab Dezember 2025 greifen, für kleine Unternehmen ab Juni 2026.