HALAL oder HARAM

Der Koran schreibt Muslimen den Verzehr von Lebensmitteln, die HALAL sind, vor.
Halal = erlaubt, zulässig, gestattet
Haram = verboten, unzulässig, nicht gestattet
Die Definitionen leiten sich aus dem Koran ab. Grundsätzlich bezieht sich HALAL und HARAM nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf weitere Gegenstände aus dem täglichen Leben.
Als unrein gelten z.B. Urin, Kot, Samen von Warmblütern, Kadaver (auch nicht islamisch geschlachtete Tiere) Blut, Hund, Schwein und Alkohol. Reine Lebensmittel gelten nur als rein wenn sie nicht durch unreine Gegenstände kontaminiert werden (z.B. Rückstände vom Schwein).
Es gibt mittlerweile einigeZertifizierstellen mit unterschiedlicher Anerkennung der vier anerkannten sunnitischen Rechtsschulen, die den Koran auslegen. Daher ist die Auswahl der Zertifizierstellen immer in Abstimmung mit der vor- und nachgelagerten Stufe vorzunehmen.
Ein klassicher Leitfaden oder eine Checkliste ist für diese Zertifzierung nicht verfügbar, als erste Orientierung kann der durch die Zertifizierstelle EHZ auf der Homepage veröffentlichte Kriterienkatalog dienen.
Geprüft werden in einer Zertifizierung neben Räumlichkeiten und Prozessen auch die eingesetzten (Roh-) Waren. Zusätzlich zur Begehung werden Proben analysiert. Danach kann ein Zertifikat vergeben werden, i.d.R. findet eine jährliche Zertifizierung statt.
Die Anzahl an Muslimen in Deutschland steigt und für einen Lebensmittel – Hersteller kann die HALAL Zertifizierung eine Möglichkeit bieten, sich einen neuen Markt zu erschließen.