Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind.
Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion des „externen Gefahrgutbeauftragten“ im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Als externe Gefahrgutbeauftrageübernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften gemäß Anlage 1 derGefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
  • Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen