Durchführungsverordnung 1337/2013 LMIV tritt in Kraft

Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtsort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.

Auf EU-Ebene ist Anfang Dezember 2013 der Entwurf für eine entsprechende Regelung der Herkunftskennzeichnung angenommen worden. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher über die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch informiert. Die Transparenz der Herkunft von Fleisch wird über die gesamte Produktionskette deutlich verbessert.
Hintergrund für die Regelung ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung. Bisher gab es eine umfassende Herkunftskennzeichnung nur für unverarbeitetes Rindfleisch. Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung enthält den Auftrag, obligatorische Herkunftsangaben auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu erarbeiten. Mit den im Dezember 2013 erlassenen Regelungen sind die wesentlichen Fleischarten erfasst.

Zur Fragen der Umsetzung helfen wir gerne weiter.