Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Wie rüste ich mein Unternehmen?

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sollen die bislang unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen im Datenschutzrecht harmonisiert werden. Die Verordnung ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und kommt ab dem 25. Mai 2018 verpflichtend zur Anwendung. Zu diesem Datum werden die bisherigen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes von den neuen EU-Regelungen abgelöst.

Derzeit läuft die zweijährige Übergangsfrist, die von den Unternehmen genutzt werden soll, um das Datenschutzmanagement und die Prozesse im Unternehmen entsprechend anzupassen.

Die konkreten Aufgaben während dieser Übergangsfrist lauten u.a. wie folgt:

  • Prüfung der Dokumente auf DSGVO-Konformität
  • Prüfung der Prozesse auf DSGVO-Konformität
  • Prüfung gültiger Betriebsvereinbarungen auf DSGVO-Konformität
  • Schaffung von Transparenz im Unternehmen

Vor dem Hintergrund verschärfter Kontrollen und steigender Bußgelder sollte die Thematik rechtzeitig angegangen werden. Insbesondere auf Unternehmen, die das Thema Datenschutz bislang vernachlässigt haben, kommt eine Menge an Basisarbeit zu, die bis zum 25. Mai 2018 erledigt sein sollte. Aber auch, wenn bereits Datenschutzaktivitäten stattfinden, gibt es Neuerungen, die zwingend beachtet werden sollten.

Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems, in dem die neuen Regelungen Berücksichtigung finden oder bei der Integration entsprechender Regelungen in Ihr bestehendes Managementsystem.

Ihr Ansprechpartner:

Daniel Spieker

Telefon: 0 52 51 – 16 48 136

E-Mail: spieker@innovakom.de

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!