Omnibus-Richtlinie
Seit 18. März 2026 gilt die Omnibus I-Richtlinie. Sie bündelt und vereinfacht zentrale Anforderungen aus CSRD und CSDDD, mit dem Ziel, insbesondere KMU zu entlasten und die Nachhaltigkeitsregulierung praktikabler zu gestalten.
Der Anwendungsbereich der CSRD wurde deutlich eingeschränkt: Künftig sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mindestens 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz aufweisen.
Zudem wurden die Berichtspflichten verschoben: Unternehmen berichten erstmals im Jahr 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
Für die CSDDD gilt künftig ein eingeschränkter Anwendungsbereich für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz, zugleich entfallen Pflichten wie Klimaübergangspläne und die EU-weite zivilrechtliche Haftung.
Für Unternehmen ergeben sich dadurch vereinfachte und besser umsetzbare Anforderungen bei weiterhin hohen Nachhaltigkeitszielen.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.

