Das Verbot der Dauerbeköderung wird verschoben.
Laut Biozid- und Gefahrstoff-Recht dürfen Antikoagulantien zukünftig nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden (Sachkunde nach Pflanzenschutzrecht allein reicht nicht aus).
Weiterhin wird die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) von Nagetieren neu aufgestellt. Ein reines Monitoring-System mit Tox-Ködern ohne festgestellten echten Befall wird verboten.
Zunächst wurde von der BAuA eine Frist bis Ende Dezember 2025 definiert, diese ist jedoch aufgrund der laufenden Zulassungsverfahren und Neubewertungen der Stoffe verschoben worden, sodass aktuell die Dauerbeköderung noch bis zum 30.06.2026 erfolgen darf. Ab dann wird der Einsatz von Antikoagulanzien nur noch gestattet, wenn ein Befall eindeutig festgestellt wurde. Auch die Einsatzzeit wird auf ca. 35 Tage beschränkt (je nach Zulassungsbedingungen). Danach muss eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und ggf. sind die Bekämpfungsmaßnahmen anzupassen.
Haben Sie noch eine befallsunabhängige Dauerbeköderung im Einsatz? Dann sprechen Sie Ihren Schädlingsbekämpfer nach alternativen Strategien an, um rechtzeitig eine Umstellung auf ein reines Monitoringsystem vornehmen zu können.